Restitution von NS-Raubgut

Ein Gesetz für mehr Gerechtigkeit?

Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Beratenden Kommission NS-Raubgut fordern ihrer ehrenamtlichen Mitglieder eine umfassende Reform. Ein Kommentar

Von Sebastian Preuss
26.09.2023

Seit zwanzig Jahren gibt es die Beratende Kommission NS-Raubgut, kürzlich zelebrierte sie das mit einer Festveranstaltung im Jüdischen Museum in Berlin. Dabei gibt es nicht allzu viel Grund zum Feiern, denn die Bilanz dieses Gremiums, zur Schlichtung bei strittigen Restitutionsfällen gegründet, ist nicht überwältigend. Es gab gerade einmal 23 Empfehlungen zur Rückgabe von Kunstwerken oder deren Ablehnung. Das liegt vor allem daran, dass die Kommission nur angerufen werden kann, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Aus Anlass des Jubiläums fordern die zehn ehrenamtlichen Mitglieder um den Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier, der das Gremium leitet, eine umfassende Reform der Kommission, vor allem die Möglichkeit der einseitigen Anrufung und eine verbindliche Vollstreckung der Entscheidungen.

Das Memorandum geht aber noch weiter: Ein Restitutionsgesetz soll her und auch auf Raubkunst in Privatbesitz ausgedehnt werden. Vor allem die beiden letzten Punkte sind heikel. Deutsche Museen, Bibliotheken und Archive haben seit der wegweisenden Washingtoner Raubkunst-Konferenz 1998 zahlreiche, wenn auch immer noch zu wenige Werke zurückgegeben – ohne die Hilfe der Kommission. Eine besonders gelungene Restitution gelang der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die Caspar David Friedrichs „Watzmann“ für die Nationalgalerie bewahrte, weil sie früh auf die Erben zuging und (ohne Druck von Anwälten und Auktionshäusern) einen Rückkauf arrangieren konnte, der beide Seiten froh machte. Die Washingtoner Prinzipien zielen auf Moral, Anstand und Haltung, auch auf Versöhnung. Das kann kein Gesetz erzwingen.

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