Haftung bei Auktionskatalogen

„Aber das steht doch so im Katalog!?“

Aus unserer Reihe Kunst und Recht: Wann und inwieweit haftet ein Versteigerer für seine Katalogbeschreibungen? Diese Frage beschäftigt die Gerichte schon seit Jahrzehnten in verschiedensten Fallgestaltungen

Von Tobias Göbel
04.01.2021
/ Erschienen in Kunst und Auktionen Nr. 16

Ein Auktionshaus verwöhnt seine Kunden meist mit einem schön aufgemachten, gut sortierten Katalog, in dem alle aufzurufenden Lose ausführlich beschrieben sind. So können sich potenzielle Käufer schon vorab ein Bild von den Kunstwerken machen – und ihre Lieblinge gedanklich schon mal in den Einkaufswagen legen.

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