Rückgabe von Benin-Werken

„Die Schweizer halten ihr Wort“

Drei Schweizer Museen haben Benin-Werke an Nigeria restituiert. Beim Übertragungsakt lobten die Empfänger der Objekte den engen Austausch im Rückgabeprozess. Und signalisierten, dass nun einige Exponate als Leihgaben in der Schweiz bleiben

Von Tim Ackermann
24.03.2026

Im Applaus, der nach der Unterzeichnung jeder Urkunde aufbrandete, war die Erleichterung aller Beteiligten spürbar: Am vergangenen Freitag haben drei Schweizer Museen aus ihren jeweiligen Sammlungen insgesamt 28 Benin-Werke an die Bundesrepublik Nigeria restituiert. Provenienzforschungen hatten ergeben, dass fünf der Objekte, die trotz ihrer Materialvielfalt oft allgemein als „Benin-Bronzen“ bezeichnet werden, definitiv geraubt wurden, als die britische Kolonialarmee 1897 den Palast des Oba Ovọnramwẹn Nọgbaisi von Benin stürmte und Tausende Kunstobjekte plünderte. Die 23 anderen fraglichen Stücke kamen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls in Folge dieses Raubzugs über den europäischen Kunsthandel in private Sammlungen und anschließend in die Museen. Elf Objekte restituiert nun das Museum Rietberg in Zürich, vierzehn das Völkerkundemuseum der Universität Zürich und drei das Musée d’éthnographie de Genève. Die nigerianischen Vertreter haben jedoch schon in Aussicht gestellt, dass einige davon in der Schweiz als Leihgaben verbleiben dürfen.

Von links nach rechts: Chief Nosakhare Nelson Agbonif, Babatunde Adebiyi (Legal Adviser NCMM), Alice Hertzog (Direktorin Völkerkundemuseum UZH), Annette Bhagwati (Direktorin Museum Rietberg), Joëlle Bertossa (Stadträtin Genf), Carine Ayélé Durand (Direktorin Musée d’ethnographie de Genève), Corine Mauch (Stadtpräsidentin Zürich), Olugbile Holloway (Generaldirektor NCMM), Christian Schwarzenegger (Prorektor UZH), Chief Osas Gabriel Edebor-Asuen
Von links nach rechts: Chief Nosakhare Nelson Agbonif, Babatunde Adebiyi (Legal Adviser NCMM), Alice Hertzog (Direktorin Völkerkundemuseum UZH), Annette Bhagwati (Direktorin Museum Rietberg), Joëlle Bertossa (Stadträtin Genf), Carine Ayélé Durand (Direktorin Musée d’ethnographie de Genève), Corine Mauch (Stadtpräsidentin Zürich), Olugbile Holloway (Generaldirektor NCMM), Christian Schwarzenegger (Prorektor UZH), Chief Osas Gabriel Edebor-Asuen. © Museum Rietberg, Matthias Willi, 2026

Beim formalen Akt der Eigentumsübertragung an Nigeria am Freitag im Züricher Stadthaus nahm Olugbile Holloway, Generaldirektor der nigerianischen National Commission for Museums and Monuments (NCMM), die restituierten Werke auch im Namen des Königspalastes in Benin-Stadt, der zum heutigen Nigeria gehört, in Empfang. Während der Unterzeichnung standen ihm zwei Repräsentanten von Oba Ewuare II. zur Seite. „Es geht nicht nur um die Rückkehr der Objekte, wie wir stets betonen, sondern auch um die Tatsache, dass das Unrecht des Kolonialismus auf offene und ehrliche Art behoben wird“, sagte Holloway in seiner Rede. „Ich glaube daran, dass dieser Prozess uns alle heilt und menschlicher macht. Die Objekte betrachte ich wie Kinder, die gekidnappt wurden und sehr lange so fern von zu Hause waren.“ Die Erfüllung des nigerianischen Restitutionsersuchens beschrieb er in einer bündigen und sehr lobenden Formulierung: „Die Schweizer halten ihr Wort.“

Vorangegangen war ein Prozess der Provenienzermittlung, der von den Museen selbstständig angestoßen worden war: 2021 hatten sich acht Schweizer Häuser zur Benin Initiative Schweiz (BIS) zusammengeschlossen, um rund 100 Werke in ihren Sammlungen gemeinsam mit nigerianischen Partnern zu erforschen. „Uns war wichtig, von Anfang an mit Expertinnen und Experten aus Nigeria zusammenzuarbeiten, und zwar in einer großen Breite“, erzählt Annette Bhagwati, Direktorin des Museums Rietberg in Zürich: „Involviert waren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, heutige Kunstschaffende, die etwas zur Materialität und zum Stil der Werke sagen konnten, Repräsentanten des Königspalasts sowie Historikerinnen und Historiker.“ Die Forschungsergebnisse wurden im Januar 2023 in einem ersten Bericht veröffentlicht. Einen Monat später folgte eine gemeinsame Absichtserklärung der Museen und der nigerianischen Repräsentanten zur Rückgabe der Objekte und dann im Sommer 2024 die formale Restitutionsforderung der NCMM im Auftrag der nigerianischen Regierung und des Königshofs Benin, der jetzt durch die politischen Verantwortlichen in Zürich und Genf stattgegeben wurde.

Anhängermaske, Uhunmwu-Ẹkuẹ, Nigeria, Königtum Benin, Edo, 19. Jh. (Leihgabe)
Die Anhängermaske (Uhunmwu-Ẹkuẹ, Nigeria, Königtum Benin, Edo, 19. Jh.) bleibt als Leihgabe im Museum Rietberg in Zürich. © Foto: Museum Rietberg

„Mit dieser engen Zusammenarbeit haben wir einen gangbaren Weg gefunden, der uns an diesem Tag sehr glücklich macht“, sagt Annette Bhagwati. „Das so geschaffene Vertrauen dürfte mit ein Grund sein, weshalb wir die Zusagen erhalten haben, weiterhin neun Werke in unserem Museum als Leihgabe zeigen zu dürfen.“ Diese würden in die Dauerausstellung übernommen und durch die Vielfalt von neu erfahrenen Geschichten und Perspektiven reicher präsentiert und kontextualisiert. „Zwei Objekte von hoher spiritueller und ritueller Bedeutung, die auf einem Ahnenaltar im Königspalast standen, kehren physisch nach Nigeria zurück“, erzählt die Direktorin. Es handele sich dabei um einen verzierten Elefantenzahn und einen Gedenkkopf, der die Figur eines Obas darstelle und auch als belebt oder als Sitz dieses Ahnen angesehen werde.

Von den drei Objekten, die das Musée d’ethnographie de Genève restituiert, darf ebenfalls ein Werk als Leihgabe in Genf bleiben. Museumsdirektorin Carine Ayélé Durand zeigt sich glücklich über den Abschluss des Restitutionsprozesses: „Für mich ist es die Wiedergutmachung eines Unrechts der Vergangenheit“, sagt sie. Das Völkerkundemuseum der Universität Zürich wird dagegen keine Leihgaben behalten. Allerdings hat das Haus auch keine Fläche für permanente Ausstellungen, und Werke weiter im Depot zu belassen wäre unsinnig. „Nigeria hat erstmals in den 1930er-Jahren die Rückgabe der geraubten Benin-Werke gefordert“, sagt Direktorin Alice Hertzog, die als Anthropologin stark in den Forschungsprozess der Benin Initiative Schweiz involviert war: „Wir können die Bedeutung solcher Restitutionen sowohl für die nigerianischen Museen als auch für die jungen Menschen im Land gar nicht groß genug schätzen.“

Beschnitzter Elfenbeinzahn eines Ahnenschreins, Akon’eni Elao, Nigeria, Königtum Benin, Edo, 17./18. Jh.
Der beschnitzte Elfenbeinzahn eines Ahnenschreins (Akon’eni Elao, Nigeria, Königtum Benin, Edo, 17./18. Jh.) kehrt zurück nach Nigeria. © Foto: Museum Rietberg

Olugbile Holloway schilderte am Freitag gegenüber dem Weltkunst Insider, wie die restituierten Werke in Nigeria präsentiert werden. „Nach der Rückkehr erfahren sie zunächst eine symbolische Segnung durch den Oba von Benin. Und danach übergibt er sie symbolisch der NCMM, und wir werden sie mit seinem Segen lagern und ausstellen“, so der Generaldirektor. Die NCMM habe gerade ein Depot in Benin-Stadt gebaut, das einen Ausstellungsbereich enthalten werde, die Coronation Gallery – die nach einem privaten Partner, der Coronation Group, benannt sei. Im Gegenzug für die Namensrechte werde die nigerianische Unternehmensgruppe dabei helfen, die Galerie zu unterhalten. „Wir werden Objekte dort präsentieren“, so Holloway. „Zudem haben wir gerade das Lagos Museum saniert, das eine große Benin-Sektion hat, und einige Objekte werden auch dorthin kommen. Also gehen einige Werke ins Depot, einige nach Benin-Stadt, einige nach Lagos – und manche werden wir in Museen in andere Teile des Landes schicken, sodass alle Menschen in Nigeria sie sehen können. Wir haben 53 Museen in unserem Verbund.“

Dass Leihgaben an die Schweizer Museen geplant sind, bestätigte der NCMM-Generaldirektor ebenfalls dem Weltkunst Insider: „Meine Kultur soll die Möglichkeit haben, ihre eigene Geschichte in der Schweiz zu erzählen. Ich möchte, dass Menschen der nigerianischen Diaspora, die hier leben, die Objekte sehen können, genauso wie etwa Schweizer Studierende an ihnen etwas über mein Land lernen sollen“, erklärt Holloway. „Die Leihgaben sind eine symbolische Geste unseres Stolzes und unserer Würde. Es geht nicht darum, dass die Objekte nicht hier sein sollen, aber sie sollen auf die richtige Art hier sein, zu unseren Bedingungen. In allen Leihverträgen haben wir das Recht, die Objekte jederzeit zurückzuholen.“ Die konkreten Verträge müssen jetzt noch ausgehandelt werden, aber eine wichtige Klausel darin dürfte sein, dass die Werke auch wirklich dauerhaft in den Museen zu sehen sind: „Sie müssen gezeigt werden, denn es ergibt keinen Sinn, sie hier im Depot zu belassen“, erklärt Holloway.

Der Beitrag erschien am 24. März 2026 im WELTKUNST INSIDER.

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