Haftung bei Auktionskatalogen

„Aber das steht doch so im Katalog!?“

Aus unserer Reihe Kunst und Recht: Wann und inwieweit haftet ein Versteigerer für seine Katalogbeschreibungen? Diese Frage beschäftigt die Gerichte schon seit Jahrzehnten in verschiedensten Fallgestaltungen

Von Tobias Göbel
04.01.2021
/ Erschienen in Kunst und Auktionen Nr. 16

Ein Auktionshaus verwöhnt seine Kunden meist mit einem schön aufgemachten, gut sortierten Katalog, in dem alle aufzurufenden Lose ausführlich beschrieben sind. So können sich potenzielle Käufer schon vorab ein Bild von den Kunstwerken machen – und ihre Lieblinge gedanklich schon mal in den Einkaufswagen legen.

Jetzt weiterlesen mit

Dropdown Pfeil

Kostenloses Probeabo 0,00 €

Alle Artikel frei zugänglich im ersten Monat

  • 4 Wochen kostenlos testen
  • Danach 6,50 € pro Monat
  • Monatlich kündbar
Jetzt kostenlos testen
Dropdown Pfeil

Jahresabo 4,90 €

Alle Artikel frei zugänglich pro Monat

  • 4,90€ pro Monat im ersten Jahr (danach 6,50€)
  • 25% Ersparnis ggü. dem Monatsabo
  • Jährlich kündbar
Jetzt alle Vorteile sichern

Zur Startseite