Nirvana versus Marc Jacobs

Wer hat das Recht am Smiley?

Aus unserer Reihe Kunst und Recht: Sowohl die Verwertungsgesellschaft der Grunge-Band Nirvana als auch die Modemarke Marc Jacobs nutzen ein Smiley für Vermarktungszwecke. In einem Rechtsstreit muss nun geklärt werden, ob das Emoji markenrechtlich schutzfähig ist

Von Eva N. Dzepina
26.10.2020
/ Erschienen in Kunst und Auktionen Nr. 17

Smileys sind allgegenwärtig – in digitalen Messenger-Diensten, in der Mode, in der Kunst. Und so werden auch immer wieder neue Smileys entwickelt, um als sogenannte Emojis die verschiedensten Stimmungen auszudrücken.

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